Ein Todesfall - was tun?

Der Tod eines Angehörigen ist eine besonders schmerzhafte und belastende Situation. Die Trauergefühle beherrschen das Denken. Trotzdem muss man sich auch mit ganz sachlichen Aufgaben zur Organisation der Bestattung auseinander setzen.

Wer sich dazu nicht im Stande fühlt, sollte Familienmitglieder, gute Freunde oder Bekannte um Unterstützung bitten. Die ersten notwendigen Aufgaben im Trauerfall erfordern ein zügiges (nicht überstürztes!) und dennoch wohlüberlegtes Handeln. Dazu kann eine Checkliste ganz nützlich sein, die einen Überblick über die nötigen Schritte gibt.

Wichtig werden im Todesfall Dinge wie das Verständigen des Arztes, der den Tod offiziell feststellen kann. Neben dieser Todesbescheinigung des Arztes werden für die behördliche Abwicklung einige zusätzliche Unterlagen benötigt.

Idealerweise unterstützt Sie dabei ein Bestatter Ihres Vertrauens von Anbeginn an und nimmt Ihnen Dinge ab, mit denen Sie oder Ihre Familie ggf. überfordert sind.

Günstigstenfalls hat der Verstorbene bereits ein Bestattungsunternehmen seines Vertrauens ausgewählt und in Form eines Bestattungsvorsorgevertrages seine persönlichen Vorstellungen zu Lebzeiten hinterlegt und die restlichen, nötigen Urkunden zusammengestellt.

Dazu gehören neben der o.g. Todesbescheinigung des Arztes folgende Personenstandsurkunden:

die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners.

Ebenso wichtig sind Policen von Sterbegeld-, Unfall- oder Lebensversicherungen sowie Gewerkschaften, die für deren Leistungserbringung oftmals eine relativ zeitnahe Benachrichtigung voraussetzen.

Für die weitere Bearbeitung eines Sterbefalles sind noch folgende Dinge zusammenzustellen:

Der Personalausweis des Verstorbenen, seine Krankenversicherungskarte und ein evtl. ausgestellter Schwerbehindertenausweis wird für die Abmeldungen benötigt.

Die Rentennummer (gesetzliche Rente, Pension, Betriebsrente, Hinterbliebenenrente): diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auch auf dem Kontoauszug.

Der Bestatter hält üblicherweise die Formulare für die Beantragung der sog. Drei-Monats-Rente (Vorschusszahlung) für Witwe oder Witwer vor und wird diese im Auftrag durchführen.

War der Verstorbene noch berufstätig, ist der Arbeitgeber zu verständigen.

Falls eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist, sollte die Graburkunde bereitgehalten werden.

Für eine Todesanzeige in der Zeitung oder Sterbebilder zur Trauerfeier sollte eine Auswahl von Portraitfotos getroffen werden, auf denen der Verstorbene möglichst groß dargestellt ist.

Bei fehlenden Urkunden kann das beauftragte Bestattungsunternehmen diese in Ihrem Auftrag anfordern.

Eine der ersten Fragen bei der Organisation zu Bestattung und Trauerfeier wird die Frage nach der gewünschten Bestattungsform sein. Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Bestattung. Dieses sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung.

Für eine Feuerbestattung muss eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen oder eine Verfügung des Verstorbenen vorliegen. Hier findet eine zweite Leichenschau im Krematorium statt und es muss eine polizeiliche Freigabe des Leichnams erfolgen. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen kann dann wahlweise ohne eine weitere Bestattungsfrist in einem Erd- oder Urnenwandgrab, einer Gemeinschafts-grabstätte, in dafür vorgesehenen Naturbereichen oder auf See beigesetzt werden. Es gibt diverse, kommerzielle Angebote, mit einem Bruchteil der Asche z.B. Diamanten herzustellen, was jedoch die grundsätzliche Bestattung der Aschenkapsel nicht erübrigt.

Bei einer Erdbestattung muss das Nutzungsrecht bei der zuständigen Gemeinde oder Kirche, die den Friedhof betreibt, für ein Erdgrab erworben werden. Die entstehenden Kosten für die Ruhefrist der jeweiligen Sarg- oder Urnengrabstätte ist je nach Satzung festgelegt.

Die Trauerfeier und die Beisetzung bilden den Rahmen für den offiziellen, feierlichen Abschied. Bei einer konfessionellen Beerdigung besprechen Sie alle Details mit dem zuständigen Geistlichen. Die Zeremonie kann vielfach mit persönlich ausgewählten Liedern und Gebeten mitgestaltet werden. Bei einer nicht religiösen Beerdigung können Abschiedrituale frei gewählt werden oder man engagiert zur Unterstützung einen professionellen Trauerredner.

Unser Rat: Regeln Sie so wichtige Dinge wie Patientenverfügung, Vollmachten und Bestattungsvorsorge beizeiten. Erstens entlasten Sie Ihre Angehörigen und zweitens können Sie Ihre eigenen Vorstellungen festhalten.