Der Rauchclub Endorf ist ein Stück Tradition am Ort

Die solidarische Hilfe auf Gegenseitigkeit wurde bereits im Jahre 1910 von namhaften Endorfer Bürgern gegründet.
Der Rauchclub Endorf ist eine sinnvolle und solidarische Vereinigung von Frauen und Männern, sowohl Rauchern als auch Nichtrauchern, die ihre Mitglieder auf dem „letzten Weg“ begleitet.

Dies bedeutet die Begleitung bei der Bestattung durch die Fahnenabordnung und einen Nachruf am Grab.
Die Sterbekasse Rauchclub Endorf leistet Beistand für die Hinterbliebenen in schweren Stunden durch sofortige finanzielle Hilfe.
In Anbetracht der hohen Kosten bei einem Sterbefall wird unsere Soforthilfe oft dringend gebraucht. Beim Ableben eines Mitgliedes wird das derzeit festgesetzte Sterbegeld gewährt. Rückständige Beiträge werden vom Sterbegeld einbehalten. Der Verein ist berechtigt, das Sterbegeld mit befreiender Wirkung zu zahlen und kann deshalb, soweit ein Anderer das Begräbnis besorgt hat, die dafür aufgewendeten Kosten bis zur Höhe des Sterbegeldes ersetzen. Der Sterbefall eines Mitgliedes ist dem Vorstand unter Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde zu melden, um rasch helfen zu können.

Bezüglich der Auszahlung des Sterbegeldes ist ggf. eine vom Mitglied hinterlegte Verfügung zu beachten.
Rauchclub-Mitglied können alle männlichen und weiblichen Personen aus Bad Endorf und Umgebung werden, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. das 45. Lebenjahr vollendet haben und Beitragsnachzahlungen leisten oder ohne finanziellen Leistungsanspruch fördernde Mitglieder werden wollen.

Fördernde Mitglieder haben keinen Leistungsanspruch aus der Sterbekasse!

Der Rauchclub Endorf erhebt einmal im Jahr einen Mitgliedsbeitrag.

Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.